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Berufungsgericht bestätigt Verurteilung von Intercos Korea wegen Technologiediebstahls von Kolmar Korea
Kolmar Korea (KRX: 161890) hat den Sieg im Untersuchungshaftverfahren gegen Intercos Korea, die koreanische Tochtergesellschaft des italienischen Kosmetikunternehmens Intercos, wegen der widerrechtlichen Aneignung seiner Kerntechnologie für Sonnenschutzmittel errungen. Das jüngste Urteil hat bestätigt, dass Intercos Korea des Diebstahls der Technologie von Kolmar Korea schuldig ist.
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Kolmar Korea F&E-Komplex (Foto: Kolmar Holdings)
Die 3-2 Strafkammer des Bezirksgerichts Suwon verhängte am 18. Oktober eine Geldstrafe von 5 Millionen KRW gegen Intercos Korea wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Das Gericht reduzierte die Geldstrafe von ursprünglich 10 Millionen KRW auf 5 Millionen KRW, bestätigte jedoch die Verurteilung von Intercos Korea. Das Urteil wurde rechtskräftig, da Intercos Korea auf eine Berufung verzichtete.
Intercos Korea wurde vorgeworfen, „A“, einen ehemaligen Mitarbeiter von Kolmar Korea, angeworben zu haben, um sich auf unrechtmäßige Weise Kolmars Sonnenschutztechnologie anzueignen. „A“ war seit 2008 bei Kolmar Korea beschäftigt und für die Forschung und Entwicklung von Sonnenschutzprodukten zuständig. Er kündigte 2018 plötzlich, weil er in die USA auswanderte. Es wurde jedoch festgestellt, dass er nur eine Woche nach seiner Abreise zu Intercos Korea wechselte. Dabei soll er Hunderte vertraulicher Dokumente von Kolmar Korea über Google Drive weitergegeben haben.
Der Verkauf von Sonnenschutzprodukten von Intercos Korea stieg sprunghaft an, nachdem „A“ dem Unternehmen beigetreten war. Intercos Korea hatte 2017 keine Aufzeichnungen über den Verkauf von UV-Schutzprodukten. Der Verkauf von Sonnenschutzprodukten begann jedoch erst nach 2018, als „A“ Kolmar verließ. Die Staatsanwaltschaft führte eine digitale forensische Analyse des von „A“ verwendeten Laptops durch und entdeckte dabei Beweise für seine kriminellen Aktivitäten.
Im August 2021 verurteilte das Bezirksgericht Suwon „A“ zu zehn Monaten Gefängnis. Darüber hinaus erhielt „B“, ein Komplize bei den betrügerischen Aktivitäten, eine sechsmonatige Haftstrafe, die für zwei Jahre ausgesetzt wurde, und Intercos Korea wurde zu einer Geldstrafe von 5 Millionen KRW verurteilt. Das Berufungsgericht bestätigte die Haftstrafe für „A“ und erhöhte die Geldstrafe für Intercos Korea auf 10 Millionen KRW.
„A“ legte gegen die Entscheidung des Untergerichts Berufung ein, aber der Oberste Gerichtshof bestätigte die zehnmonatige Haftstrafe, wodurch die Entscheidung rechtskräftig wurde. Der Oberste Gerichtshof befand jedoch, dass der Teil der Entscheidung des zweiten Prozesses, in dem eine Geldstrafe von 10 Millionen KRW gegen Intercos Korea verhängt wurde, einer weiteren Überprüfung bedarf, und verwies ihn an das Bezirksgericht Suwon zurück. Diese Entscheidung basierte auf der Feststellung des Obersten Gerichtshofs, dass die Bestrafung des Unternehmens nach den Bestimmungen über die gemeinsame Bestrafung für die „versuchte“ Tat des ehemaligen Mitarbeiters „A“ ungerechtfertigt war.
In der anschließenden Neuverhandlung erkannte das Gericht den Schaden an, den Kolmar Korea erlitten hatte. Obwohl die Geldstrafe gegen Intercos Korea aufgrund des Fehlens rechtlicher Gründe für die Bestrafung einer juristischen Person für einen „gescheiterten Versuch“ reduziert wurde, hielt das Gericht an der Verurteilung fest.
Ein Beamter von Kolmar Korea sagte: „Intercos Korea ist nun nachweislich schuldig, die Sonnenschutztechnologie von Kolmar Korea widerrechtlich verwendet zu haben. Hoffentlich werden andere koreanische Unternehmen mit Weltklasse-Technologien nicht in ähnlicher Weise geschädigt.“
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Jang-Woo Lee
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