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SEKISUI CHEMICAL: Einreichung einer Klage auf Unterlassung und Schadensersatz wegen Patentverletzung in Bezug auf PVB-Zwischenschicht in Deutschland und Korea

TOKIO

The High Performance Plastics Company (Präsident: Ikusuke Shimizu) von SEKISUI CHEMICAL CO., LTD. (Präsident und stellvertretender Direktor: Keita Kato; im Folgenden „SEKISUI CHEMICAL“) hat wegen Verletzung seines europäischen Patents 2 017 237 („EP ‚237“), des europäischen Patents 3 208 247 („EP ‘247“), des europäischen Patents 3 357 888 („EP ‚888“) und des europäischen Patents 3 392 222 („EP ‘222“) gegen die Kuraray Europe GmbH (im Folgenden „Kuraray Europe“), eine Tochtergesellschaft der Kuraray Co., Ltd., als Beklagte vor den Landgerichten München I (Aktenzeichen 7 O 12401/24, 7 O 12476/24 und 7 O 12477/24) und Mannheim (Aktenzeichen 2 O 92/24) in Deutschland Klage erhoben.

Die Klagen, die auf EP '237 und EP '247 in Bezug auf die schalldämmenden Eigenschaften einer PVB-Zwischenschicht und auf EP '888 in Bezug auf die Schrumpfeigenschaften einer PVB-Zwischenschicht basieren, die SEKISUI CHEMICAL gehören und vor dem Landgericht München I erhoben wurden, zielen unter anderem auf einstweilige Verfügungen gegen die Herstellung und das Anbieten zum Verkauf usw. der schalldämmenden Keilprodukte „Trosifol' The Wedge Acoustic“- und „Trosifol - The Wedge Acoustic Shadeband”, die von Kuraray Europe in Deutschland hergestellt und zum Verkauf angeboten werden, sowie unter anderem Feststellungsurteile über die Haftung für Schäden.

Die auf EP '222 basierende Klage in Bezug auf den Glanz einer PVB-Zwischenschicht, die SEKISUI CHEMICAL gehört und vor dem Landgericht Mannheim geltend gemacht wurde, zielt unter anderem auf eine einstweilige Verfügung gegen die Herstellung und das Anbieten zum Verkauf usw. von „'Trosifol' The Wedge Acoustic" und „Trosifol‘ The Wedge Acoustic Shadeband“ zu erwirken, die von Kuraray Europe in Deutschland hergestellt und zum Verkauf angeboten werden, sowie unter anderem ein Feststellungsurteil über die Haftung für Schäden zu erwirken.

SEKISUI CHEMICAL hat beim Seoul Central District Court of Korea eine Patentverletzungsklage gegen Kuraray Korea Ltd. (im Folgenden „Kuraray Korea“), eine Tochtergesellschaft von Kuraray Co., Ltd., als Beklagte eingereicht.

Auf der Grundlage des koreanischen Patents für PVB-Zwischenschichten, das SEKISUI CHEMICAL gehört, wird in der Klage eine einstweilige Verfügung gegen die Herstellung und den Verkauf usw. von „Trosifol“ The Wedge Acoustic und „Trosifol“ The Wedge Acoustic Shadeband, schalldämmenden Keilprodukten, die von Kuraray Korea hergestellt und verkauft werden, in Korea sowie Schadensersatz angestrebt.

SEKISUI CHEMICAL betrachtet seine geistigen Eigentumsrechte als wichtige Managementressource. Das Unternehmen wird in Fällen, in denen es feststellt, dass die geistigen Eigentumsrechte der SEKISUI CHEMICAL Group verletzt wurden, strenge Maßnahmen ergreifen.

Über die SEKISUI CHEMICAL Group

Die SEKISUI CHEMICAL CO., LTD. (TSE: 4204) mit Hauptsitz in Japan und ihre Tochtergesellschaften bilden die SEKISUI CHEMICAL Group. 26.000 Mitarbeiter in über 156 Unternehmen in 20 Ländern und Regionen haben es sich zum Ziel gesetzt, zur Verbesserung des Lebens der Menschen auf der Welt und der Umwelt beizutragen. Dank einer Geschichte von Innovation, Engagement und Pioniergeist nimmt SEKISUI CHEMICAL heute führende Positionen in seinen drei verschiedenen Geschäftsbereichen ein und hält weltweit führende Marktanteile in den Bereichen Zwischenschichtfolien, Schaumprodukte, leitfähige Partikel und mehr.

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