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Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gehören zu staatlich finanzierten Aufgaben von AFP

<b>Pariser Nationalversammlung ergänzt Statut der Nachrichtenagentur</b>

Pariser Nationalversammlung ergänzt Statut der Nachrichtenagentur

Die französische Nationalversammlung hat ein Gesetz verabschiedet, das die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben der Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) präzisiert. In dieser Erweiterung des AFP-Statuts von 1957 wird klargestellt, dass die Kosten, die AFP aus dem Erbringen von „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ entstehen, durch öffentliche Finanzierung gedeckt werden müssen. Das Gesetz zielt darauf ab, Anforderungen der Europäischen Kommission nachzukommen, die diese nach einer Wettbewerbsbeschwerde gegen AFP aus dem Jahr 2010 formuliert hatte. Die deutsche Nachrichtenagentur dapd hatte AFP vorgeworfen, staatliche Subventionen zu erhalten.

AFP-Präsident Emmanuel Hoog sagte dem Branchendienst „Kress“ in einem am morgigen Freitag erscheinenden Interview, dass AFP diese spezifischen Aufwendungen immer schon habe schultern müssen; der neue Gesetzesartikel trage diesem Tatbestand nun Rechnung. „Dieses Gesetz bietet uns neue Entwicklungsperspektiven und das ist eine sehr gute Sache“, sagte Hoog. Er sei zuversichtlich, dass die Diskussionen mit der Europäischen Kommission bald zum Abschluss kommen und die Vereinbarkeit der öffentlichen Finanzierung mit dem Gemeinschaftsrecht bestätigen werden.

Das jetzt verabschiedete Gesetz ist ein Teil eines Sammelgesetzes zur Vereinfachung des Unternehmensrechts. Es sieht vor, in den Artikel 13 des AFP-Statuts vom 10. Januar 1957 zusätzlich zu den bisher genannten Einnahmequellen der Nachrichtenagentur - etwa aus dem Verkauf von Informationsdienstleistungen - auch „die finanzielle Kompensation der Nettokosten durch den Staat“ aufzunehmen, die AFP „aus der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ entstehen, wie sie in den Artikeln 1 und 2 des Statuts beschrieben werden.

Artikel 1 des Statuts schreibt vor, dass AFP in Frankreich und im Ausland umfassend und objektiv Informationen sammelt, und Artikel 2 bestimmt, dass AFP frei von jedem ideologischen, politischen oder wirtschaftlichen Einfluss berichtet und dass AFP die Mittel zuzustehen sind, die es der Agentur erlauben, mit ihrer Berichterstattung in alle Welt auszustrahlen.

Die internationale Nachrichtenagentur Agence France-Presse ist die älteste der drei weltweit tätigen Nachrichtenagenturen - es gibt sie seit 1835. Seit 1957 hat AFP einen ähnlichen Rechtsstatus wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. AFP unterhält 200 Büros in 150 Ländern der Erde und verbreitet täglich mehrere Millionen Wörter in vielen Sprachen, dazu einen umfangreichen Foto- und Infografikdienst, Video-Angebote in sechs Sprachen sowie integrierte Multimedia-Newspakete für Online-Medien. Der deutsche AFP-Dienst – die AFP GmbH – und der Sport-Informations-Dienst (SID) sind 100-Prozent-Beteiligungen der AFP mit Sitz in Paris.

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